Feinstes Catering
seit 2008

Passende Catering Lösungen für jeden Anlass.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen bärlifood Business Catering, einem Geschäftsbereich der Bpuls Events & Catering GmbH, Semmelweisstraße 18, 12524 Berlin (eingetragen im Amtsgericht Charlottenburg, HRB 116713), und ihren gewerblichen Kunden (im Folgenden: Kunde). Sie umfassen alle Leistungen, die auf unserer Website, im Online-Shop sowie in Newslettern, Katalogen oder anderen Werbemedien angeboten werden.

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die unsere Leistungen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit nutzen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Mit der Abnahme unserer Leistungen erkennt der Kunde diese AGB an. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, ohne dass eine erneute Vereinbarung erforderlich ist.

§ 2 Vertragsschluss & Angebote

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die in Prospekten, Katalogen oder im Online-Shop dargestellten Produkte und Leistungen dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindlichen Angebote dar.

(2) Eine verbindliche Bestellung des Kunden erfolgt durch Übermittlung eines schriftlichen Auftrags (z.B. E-Mail oder Onlineshop-Bestellung). Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, insbesondere mündliche Abreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(4) Gewichtsangaben unserer Produkte sind Richtwerte, die auf den Rezepturen der Bpuls Events & Catering GmbH basieren. Da wir handwerklich mit frischen Lebensmitteln arbeiten, können diese Gewichtsangaben naturgemäß nach oben oder unten abweichen.

(5) Technische und gestalterische Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder aufgrund saisonaler Bedingungen bleiben vorbehalten, sofern sie den Vertragszweck nicht beeinträchtigen. Geringfügige Abweichungen von Beschreibungen und Abbildungen gelten als vertragsgemäß.

§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Online-Aktionspreise gelten nur für Bestellungen über unseren Onlineshop.

(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung. Wir behalten uns das Recht vor, bei bestimmten Bestellungen Vorkasse zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Im Falle von Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und den weiteren Zahlungsverkehr auf Vorkasse umzustellen.

(3) Zusätzliche Leistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Angebots sind und auf Wunsch des Kunden erbracht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Lieferung & Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse im vereinbarten Lieferzeitfenster. Der Kunde akzeptiert eine Toleranz von + / – 45 Minuten, da Lieferverzögerungen, auch bei größter Sorgfalt, nicht immer vermieden werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich entgegenzunehmen und auf offensichtliche Mängel zu prüfen.

(2) Die Lieferung erfolgt in ganz Berlin ab einem Bestellwert von 100 Euro. Es können zusätzliche Kosten für Lieferung und Logistik anfallen.

(3) Nicht vorhersehbare Ereignisse wie Staus, Baustellen oder höhere Gewalt (z.B. Streiks, behördliche Eingriffe) verlängern die Lieferfristen entsprechend der Dauer der Behinderung. In solchen Fällen haftet die Bpuls Events & Catering GmbH nicht für Verzögerungen.

(4) Die Gefahr für die Ware geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Kurier oder Transportdienst übergeben wird. Bei Anlieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge geht die Gefahr bei Übergabe der Ware an den Kunden über.

(5) Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware an der Bordsteinkante bereitgestellt wird, falls der Kunde zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht erreichbar ist. Bei Lieferungen in Stockwerke ohne funktionierenden Aufzug wird die Ware ebenfalls an der Bordsteinkante übergeben.

§ 5 Mietgegenstände & Verpackung

(1) Sämtliches vom Kunden gemietetes Equipment (Geschirr, Besteck, Gläser, Mobiliar, etc.) bleibt im Eigentum der Bpuls Events & Catering GmbH. Die Überlassung erfolgt nur für den vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Mietdauer.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und bei Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Bei Beschädigung, Verlust oder erheblicher Verschmutzung des Equipments haftet der Kunde in voller Höhe für die Wiederbeschaffung oder Reparatur. Der Wiederbeschaffungswert wird auf dem Lieferschein angegeben.

(3) Auf Wunsch liefern wir unser gesamtes Catering-Sortiment in Mehrwegbehältern und -platten, die zusätzliche Kosten verursachen können.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, gemietete Gegenstände nach Nutzung an einem geschützten Ort zu lagern, bis sie von uns abgeholt werden. Verzögert der Kunde die Abholung, verlängert sich die Mietdauer kostenpflichtig.

(5) Bei Einwegverpackungen ist der Kunde verpflichtet, diese sachgerecht zu entsorgen. Mehrwegverpackungen werden von uns nach Vereinbarung abgeholt.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment ausschließlich bestimmungsgemäß zu gebrauchen und sämtliche empfohlenen Schutzmaßnahmen und notwendigen Sicherungsvorkehrungen vor Diebstahl und Vandalismus einzuhalten. Der Kunde haftet ab dem Zeitpunkt der Überlassung des Equipments in vollem Umfang für Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen.

(7) Nach der Rückgabe des Equipments behält sich die Bpuls Events & Catering GmbH das Recht vor, das Equipment innerhalb von sieben Werktagen auf Schäden oder Verlust zu überprüfen. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Equipment wieder in den Besitz der Bpuls Events & Catering GmbH gelangt ist.

§ 6 Personal & Buffetaufbau

Servicepersonal, Buffetpersonal, Köche, Auf- und Abbauhelfer sowie Reinigungskräfte oder Techniker müssen gesondert bestellt und vereinbart werden. Der Aufbau des Buffets ist eine Sonderleistung, die bei Bedarf gesondert angeboten und berechnet wird.

§ 7 Stornierung

(1) Im Falle einer Stornierung von bereits erteilten Aufträgen berechnen wir:

  • Bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin: 50 % der Auftragssumme,
  • Bis 3 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin: 75 % der Auftragssumme,
  • Bei Stornierungen weniger als 3 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin: 100 % der Auftragssumme.

(2) Für Aufträge mit einer Auftragssumme von über 30.000 € verlängern sich die Stornierungsfristen um weitere 14 Werktage. Die Stornierung kundenspezifisch gefertigter Produkte oder Leistungen, ist nicht kostenfrei möglich.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

2) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorhersehbar sind oder durch die ordnungsgemäße Nutzung der Leistungen typischerweise entstehen.

§ 9 Urheberrechte

Alle Eventkonzepte, Grafiken, Skizzen und sonstigen Unterlagen, die wir im Auftrag des Kunden erstellen, unterliegen dem Urheberrecht, auch wenn einzelne Bestandteile nicht gesondert geschützt sind.

§ 10 Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen und den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

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